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   VGH Bayern, 09.07.1996 - 8 CE 96.1986   

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VGH Bayern, 09.07.1996 - 8 CE 96.1986 (https://dejure.org/1996,7978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.1996 - 8 CE 96.1986 (https://dejure.org/1996,7978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 8 CE 96.1986 (https://dejure.org/1996,7978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1251
  • NVwZ 1997, 593 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2019 - 4 LA 235/18

    Koppelungsverbot; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rechtswegrüge; Stipendium;

    Allerdings gilt diese Prüfungssperre nicht für den - hier gegebenen - Fall, dass es das Verwaltungsgericht unter Verstoß gegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG verabsäumt hat, trotz entsprechender Rüge über die Zulässigkeit des Rechtswegs vorab gesondert zu entscheiden, und dass der Rechtsmittelführer seine Rechtswegrüge in der Rechtsmittelinstanz weiterverfolgt (BayVGH, Beschl. v. 9.7.1996 - 8 CE 96.1986 -, NJW 1997, 1251; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 17a GVG Rn. 45).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919

    Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg;

    Ein solcher Fall ist hinsichtlich der Interessenlage des Betroffenen nämlich demjenigen Fall gleichzustellen, in dem die Rüge des nicht gegebenen Verwaltungsrechtswegs von vornherein nicht erhoben wird und damit eine inhaltliche Überprüfung der Rechtswegfrage wegen § 17a Abs. 5 GVG nicht stattfindet (so auch BayVGH, B.v. 9.7.1996 - 8 CE 96.1986 - NJW 1997, 1251; BVerwG, B.v. 28.1.1994 - 7 B 198/93 - NJW 1994, 956: nur bei aufrechterhaltener Rüge; Ziekow in Sodan/Ziekow, a.a.O. § 17a GVG Rn. 27, 28 und 46).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 11 M 2469/97

    Volksbegehren und Rechtsweg;; Landesverfassungsgericht; Rechtsweg

    Das gilt zumindest dann, wenn auch in der Beschwerdeinstanz an der Rechtswegrüge festgehalten, die Ansicht des erstinstanzlichen Gerichtes zum Rechtsweg also nicht übernommen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.1994, aaO; VGH München, Beschl. v. 9.7.1996 - 8 CE 96.1986 -, NJW 1997, 1251).

    Offen bleiben kann im vorliegenden Verfahren, ob neben einer "normalen" (zugelassenen) Beschwerde nach § 146 VwGO in diesen Fällen auch noch eine Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG zulässig wäre (vgl. hierzu VGH München, Beschl. v. 9.7.1996, aaO; Ehlers, aaO, § 41 (§ 17 a GVG) Rdnr. 29).

    Die Vorschrift gilt vielmehr in Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz entsprechend (vgl. Ehlers, aaO, § 41 (Vorbem. zu § 17 GVG), Rdnr. 14 ff. und § 41 (§ 17 a GVG) Rdnr. 47; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 41 Rdnr. 3; VGH München, Beschl. v. 5.5.1993 - aaO -, u. v. 9.7.1996, aaO; a. A.: OVG Koblenz, Beschl. v. 1.9.1992 - 7 E 11459/92 -, NVwZ 1993, 381; VGH Kassel, Beschl. v. 18.5.1993 - 11 TG 108/93 -, NVwZ-RR 1994, 511; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Anh. zu § 41 Rdnr. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 18 E 920/20

    Annahme eines Feststellungsinteresses einer Ausländerbehörde in

    vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - 8 CE 96.1986 -, juris Rn. 11; a.A. ohne überzeugende Begründung in einer vergleichbaren Konstellation OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 12 W 2359/11 -, juris Rn. 23 ff.
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für eine Klage gegen

    Zwar wird von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Rechtsmittelführer die Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, weil er sich ersichtlich mit der abweichenden Ansicht des Erstgerichts zur Rechtswegfrage abgefunden hat (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103; MünchKomm-Zimmermann, 4. Aufl., § 17a GVG Rn. 29; Musielak-Wittschier, 10. Aufl., § 17a GVG Rn. 19; Zöller-Lückemann, 29. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 - sämtlich unter Berufung auf die Entscheidung des VGH München NJW 1997, 1251, die sich ihrerseits auf die Entscheidung des BVerwG NJW 1994, 956 beruft, in dem der Rechtsmittelführer von der Alternative des § 17a Abs. 4 S. 3 GVG zugunsten einer Beschwerde nach §§ 146ff. VwGO keinen Gebrauch gemacht hatte).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2007 - 5 U 74/06

    Rechtsweg für die Herausgabe eines Grundstückes wegen eines nichtigen

    Die Klage hätte wegen des Herausgabe- und Grundbuchberichtigungsantrags aber auch dann keinen Erfolg, wenn man die Unzulässigkeit des Rechtswegs durch die Sachentscheidung des Landgerichts als geheilt ansehen würde, weil die Beklagten ihre Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs in zweiter Instanz nicht mehr aufrechterhalten (vgl. VGH München, NJW 1997, 1251).
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der Berufungsführer die Rüge des nicht eröffneten Rechtswegs nicht weiter verfolgt (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103 f.; VGH München NJW 1997, 1251 [1252]; Lückemann in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 17a GVG, Rz. 17; Wittschier in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 17a GVG Rz. 19).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 20 W 139/95

    Zurückbehaltungsrecht wegen Gebührenansprüchen

    Von diesem Grundsatz ist aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Rechtsmittelführer die Rüge der nicht gegebenen Verfahrenszuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, weil er sich - wie hier - ersichtlich mit der abweichenden Ansicht der Vorinstanz zur Verfahrenszuständigkeit abgefunden hat (VGH München NJW 1997, 1251; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann aaO § 17 a GVG Rz. 16 ) .
  • LAG Hamm, 18.12.1997 - 16 Sa 968/97

    Vergütung für Zeiten eies nicht erfolgten Einsatzes als Ladendetektiv; Falsche

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